
Zutrittsbestimmungen
Zum Naturistengelände SonnBad Schönhalde haben gemäss den geltenden Regelungen folgende Personen Zutritt:
- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
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Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
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Chronik - Was ist wann passiert?
Interessantes von unserem Gelände und aus dem Vereinsleben
Bemerkenswertes vom Jahr 2020


Dezember:
Sanierung Scheuneboden Teil I
Da die Stützbalken des Bretterbodens in der Scheune schon fast vollständig vermodert waren, und die Innenmauer des alten Stalles ein bröckliges Fundament aufwies, hat sich eine Sanierung des Bodens aufgedrängt.

November:
Tannen gefällt
Unter den Augen von einigen Schaulustigen aus Wängibad fällt die letzte Tanne zwischen Scheune und Bauernhaus.

November:
Bohrschlamm in der Scheune
Bei den Bohrarbeiten für die neue Abwasserleitung für Wängibad ist Bohrschlamm in unserer Scheune ausgetreten.

August:
Besondere 1. Augustfeier
Die 1. Augustfeier 2020 war in mehrerer Hinsicht speziell.