Zutrittsbestimmungen
Zum Naturistengelände SonnBad Schönhalde haben gemäss den geltenden Regelungen folgende Personen Zutritt:
- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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Zum Naturistengelände SonnBad Schönhalde haben gemäss den geltenden Regelungen folgende Personen Zutritt:
- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
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- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
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Vereinsgeschichte
Die Geschichte des Vereins Sonnenbad Schönhalde wird hier demnächst publiziert werden.