
Zutrittsbestimmungen
Zum Naturistengelände SonnBad Schönhalde haben gemäss den geltenden Regelungen folgende Personen Zutritt:
- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
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75-jähriges Vereinsjubiläum
Der Verein SonnenBad Schönhalde feierte am Sonntag, 15. Juni 2025 das 75-jährige Bestehen.
Bei der nicht-öffentlichen Feier waren befreundete Naturistenvereine des SNU eingeladen.
Die Feier war verbunden mit einem Begrüssungsapéro, einer Geländeführung, Mittagessen mit Grill und Buffet, Spiel und Spass und einer musikalischen Unterhaltung.
Die SBS-Schönhalde freute sich über einen gelungenen Jubiläumstag mit zahlreichen Teilnehmern.
