Zutrittsbestimmungen
Zum Naturistengelände SonnBad Schönhalde haben gemäss den geltenden Regelungen folgende Personen Zutritt:
- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
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- Mitglieder des Vereins
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2021
April
Wege, Zäune und Geländepflege
Jahr:
An den beiden Arbeitstagen im Frühling sind wie jedes Jahr Tätigkeiten wie Bäume fällen, Holz häckseln, Schwimmbad reinigen und betreibsbereit machen angefallen. Daneben wurde aber auch der rostige Zaun beim Sportplatz entfernt oder in unserer grossen Hecke alte Wege wieder in Stand gestellt und begehbar gemacht. Die Bilder zeigen einen kleinen Ausschnitt davon.