Zutrittsbestimmungen
Zum Naturistengelände SonnBad Schönhalde haben gemäss den geltenden Regelungen folgende Personen Zutritt:
- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
Fragen zur Zutrittsberechtigung bitte via email: sbs@datazug.ch
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- Mitglieder des Vereins
- Gäste eines SBS-Mitgliedes
- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
- INF-Mitglieder aus dem In- und Ausland
Voraussetzung für den Zutritt ist, dass die berechtigten Personen die fällige Eintrittsgebühr (Jahresgebühr oder Tagesgebühr) entrichtet haben.
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- Mitglieder des Vereins
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- Mitglied eines Schweizer Naturistenvereins
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2021
Dezember
Winter-Stübli und Vogelhäuschen
Jahr:
Für die Mitglieder, welche sich auch im Winter auf einen Besuch in der Schönhalde freuen und sich mit Kollegen und Freunden austauschen möchten, haben wir in diesem Jahr das Winter-Stübli eingerichtet. Verena liest eine kurze, interessante Geschichte. Danach gibt’s Café und Kuchen.
Im Winter können es sich auch die Vögel in der Schönhalde gemütlich machen. Peter sorgt stets für ausreichend Futter.